AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Peev Hotel & Service GmbH (nachfolgend PHS)


1 . Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit allen Objekten der PHS abgeschlossen werden.

  1. Gastronomie
    2.1. Grundsätzlich werden keine konkreten Tische und Räume durch die PHS zugesagt, es sei denn, es wird Schriftlich vereinbart.
    2.2. Auch bei schriftlicher Vereinbarung bleibt es der PHS vorbehalten, den Gästen einen anderen Platz oder Raum zuzuweisen, wenn die angemeldete Personenzahl um mehr als 10 % unterschritten wir.
    2.3. Bei Tisch- und Raumreservierungen gelten die vertraglich festgelegten Zeiten. Tische können eine halbe Stunde später, Räume eine Stunde später andres vergeben werden.
    2.4. Die Schließung der Gasträume legt die PHS täglich nach eigenem Ermessen fest. Sie richtet sich dabei nach der Gästezahl und den Umsätzen der letzten Stunde. Dies gilt insbesondere bei öffentlichen Tanzveranstaltungen.
    2.5. Gäste dürfen eigene Speisen und Getränke grundsätzlich nicht mitbringen und verzehren
    2.6. Büffets werden spätestens 23 Uhr aus hygienischen Gründen abgeräumt
    2.7. Es bleibt dem Gast vorbehalten, übrige Lebensmittel selbst für den späteren Gebrauch zu verpacken und aus dem Haus mitzunehmen. Die PHS übernimmt ab diesen Zeitpunkt keine Gewähr mehr für Qualität und Frische der Lebensmittel.
  2. Programmdarbietungen
    3.1. Bei Programmankündigung ist die Zeit, Art, Dauer und Besetzung der Darbietung unbestimmt.
    3.2. Bei Programmausfall übernimmt die PHS hierfür keine Gewährleistung, sofern kein Eintritt erhoben wurde.
  3. Übernachtung
    4.1. Reservierte und seitens der PHS bestätigte Zimmer werden am Anreisetag ab 14 Uhr und am Abreistag bis 11 Uhr zur Verfügung gestellt. Die PHS ist berechtigt, reservierte Zimmer am Ankunftstag nach 20 Uhr anderweitig zu vergeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde. Sollte der Gast nach 11 Uhr Gepäck im Zimmer hinterlassen oder den Schlüssel nicht abgeben, wird ein weiterer Tag berechnet.
    4.2. Zimmer werden im Voraus bei Aushändigung des Zimmerschlüssels bezahlt. Der Gast hat die Möglichkeit, sich vorher über die Einrichtung und Beschaffenheit des Zimmers zu informieren. Macht er dies nicht, gilt das Zimmer mit der Bezahlung al akzeptiert.
    4.3. Der Zimmerpreis ist abhängig von Personenzahl, Lage, Größe und Einrichtung des Zimmers. Grundsätzlich sind alle Zimmer mit WC, Dusche und TV ausgestattet.
    4.4. Das Frühstück muss auf der Rechnung separat ausgewiesen sein. Das Frühstücksbüffet wird in der Zeit von 6:30 bis 10:00 Uhr angeboten.
    4.5. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen al Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
  4. Stornierung, Nichtinanspruchnahme
    5.1. In Fällen der Stornierung durch den Gast werden die vertraglich vereinbarten Leistungen zu nachstehenden Pauschalen durch die PHS berechnet:
    – bis 2 Monate vor dem vereinbarten Termin kostenfrei
    – bis 1 Monat vor dem vereinbarten Termin 20 % der bestellten Ware
    – bis 1 Woche vor dem vereinbarten Termin 50 % der bestellten Ware
    – bis 3 Tage vor dem vereinbarten Termin 75 % der bestellten Ware
    Bei Stornierungen innerhalb von 3 Tagen vor dem vereinbarten Termin und bei Nichtinanspruchnahme werden 100 % berechnet.
  5. Reduzierung
    6.1. Die Reduzierung vertraglich vereinbarten Leistungen kann bis 3 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei erfolgen, sofern die Reduzierung nicht mehr als 25 % beträgt. Dies gilt insbesondere für die Reduzierung angemeldeter Personenzahlen.
    6.2. Beträgt die Reduzierung mehr als 25 % gelten für den Mehranteil die unter Punkt 5 genannten Fristen
  6. Preise und Zahlungsmodalitäten
    7.1. Die vereinbarten Preis schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
    7.2. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate erhöht sich der von der PHS allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann die PHS den vertraglich vereinbarten Preis angemessen erheben.
    7.3. Als Zahlungsart wir grundsätzlich Barzahlung im sofortigen Anschluss an die Leistungserbringung vereinbart. Andrer Zahlungsarten und –fristen sind vor Inanspruchnahme der Leistungen zu vereinbaren, bei erwarteten Beträgen über 500,00 € schriftlich.
    7.4. Bei Zahlungsverzug ist die PHS berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über den Basiszinssatz zu berechnen. Der PHS bleibt der Nachweis eines hören Schadens vorbehaltet.
  7. Rücktritt der PHS
    8.1. Die PHS ist bis zu 12 Wochen vor dem vereinbarten Termin berechtigt, ohne Nennung von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
    8.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist die PHS ohne Fristbindung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
    8.3. Ferner ist die PHS berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise:
    – falls höhere Gewalt oder andere von der PHS nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
    – wenn Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden
    – oder die PHS begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der PHS gefährden kann
    8.4. Die PHS hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
    8.5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
  8. Haftung
    9.1. Für Verluste, Beschädigungen und grobe Verunreinigungen die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Gast der PHS, es sei denn, ein Schaden wurde von der PHS, deren gesetzliche Vertretern oder Gehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
    9.3. Die PHS haftet nicht für Bargeld und Wertgegenstände auf den Zimmern.
    9.4. Die PHS haftet nicht für die Leistungen von Dritten. Dies gilt ausdrücklich auch für Künstler, die PHS dem Gast vermittelt oder beschafft.
  9. Schlussbestimmungen
    10.1. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
    10.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungenunwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Bestimmung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, den dem ursprünglichen Gewollten am nächsten kommt. Im übrigem gelten die gesetzlichen Vorschriften.
    10.3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der PHS. Es gilt deutsches Recht.